Corona verursacht Verfahrensflut an bayerischen Verwaltungsgerichten

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Corona verursacht Verfahrensflut an bayerischen Verwaltungsgerichten

Die Corona-Krise hat den bayerischen Verwaltungsgerichten eine wahre Verfahrensflut beschert. Hunderte Verfahren und Eilverfahren waren oder sind dort noch anhängig. Allein am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurden nach Angaben einer Sprecherin schon rund 90 Normenkontroll-Eilverfahren und 16 Normenkontrollverfahren erledigt, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie standen.

Als Normenkontrolle bezeichnet man die richterliche Überprüfung von Rechtsvorschriften mit höherrangigem Recht wie den Grundrechten. 14 Normenkontrolleilverfahren und 60 Normenkontrollverfahren seien noch anhängig, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Außerdem wurden 16 Beschwerden gegen erstinstanzliche Urteile erledigt, drei sind nach Angaben des Gerichtshofes noch offen.

Thematisch ging es dabei nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst vor allem um die Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Allgemeinen oder um die Vorschrift, sich nach einer Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben zu müssen. Außerdem ging es um die Versammlungsfreiheit und Regelungen im Einzelhandel, auf denen nach Gerichtsangaben ein Schwerpunkt lag. Dabei sei insbesondere die Differenzierung nach der Größe der Verkaufsfläche betroffen gewesen. „Auch die Maskenpflicht sowie die Regelungen hinsichtlich der Gastronomie werden zum Gegenstand von Verfahren gemacht.“

Doch nicht nur die höchste bayerische Instanz im Verwaltungsrecht hat wegen Corona viel zu tun – die ersten Instanzen auch. An den sechs Verwaltungsgerichten in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg wurden insgesamt schon 129 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und 35 Hauptsacheverfahren erledigt, wie der Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage mitteilte. Anhängig waren (Stand 2. Juni) noch 55 Hauptsacheverfahren und 26 Eilverfahren.

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