Bund der Steuerzahler: Impfzertifikate betrugsanfällig und teuer
Der Bund der Steuerzahler hat den COVID-19-Impfzertifikaten in seinem jetzt erschienenen Schwarzbuch 2021/22 einen eigenen Abschnitt gewidmet. Die Kritik: Das nachträgliche Ausstellen der digitalen Impfnachweise vor allem in den Apotheken habe das Verfahren betrugsanfällig, aufwendig und somit am Ende unnötig teuer für die Steuerzahler gemacht.
In seinem jährlich erscheinenden Schwarzbuch berichtet der Bund der Steuerzahler (BdSt) über Fälle, in denen die Politik aus seiner Sicht Steuergelder verschwendet. In diesem Jahr hat die Organisation auch bei der Digitalisierung ganz genau hingeschaut – und ist in den Apotheken fündig geworden: „Ein Beispiel sind die digitalen COVID-Impfzertifikate“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel bei der Präsentation des Schwarzbuchs 2021/22 am heutigen Dienstag vor Journalisten in Berlin. „Sie sind praktisch und werden gut angenommen. Das Problem ist, dass sie millionenfach nachträglich ausgestellt werden mussten, weil zu Beginn der Impfkampagne kein digitaler Impfausweis zur Verfügung stand. In anderen Ländern gibt es diesen Nachweis bereits seit Jahren. Das nachträgliche Ausstellen hat das Verfahren betrugsanfälliger, aufwendiger und damit am Ende teurer für die Steuerzahler gemacht.“
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Der BdSt widmet den digitalen COVID-19-Impfnachweisen aus den Apotheken im aktuellen Schwarzbuch einen eigenen Abschnitt. Dabei kommen die Zertifikate nicht gut weg: „Sie kamen spät, sind betrugsanfällig und häufig waren sie zunächst nur durch Schlange stehen beim Apotheker zu bekommen“, ist dort zu lesen. Millionenfach seien hierzulande in Apotheken und Praxen Daten aus Impfbüchern abgetippt worden, um den Bürger:innen ausgedruckte QR-Codes überreichen zu können. Bis zu 18 Euro je Zertifikat bezahlte der Bund zunächst für das Ausstellen der digitalen Impfnachweise, schon kurz nach dem Startschuss senkte er die Vergütung auf pauschal 6 Euro je QR-Code.
Diese aus BdSt-Sicht unnötigen Kosten für die Steuerzahler seien vor allem deswegen entstanden, weil der seit Jahren geplante digitale Impfpass in der elektronischen Patientenakte erst im kommenden Jahr eingeführt werden soll. „Hätte er bereits zu Beginn der Impfkampagne zur Verfügung gestanden, wäre viel Aufwand erspart geblieben“, heißt es im Schwarzbuch.
Da die nationale Impfkampagne zur Einführung der COVID-19-Impfzertifikate jedoch bereits seit mehr als einem halben Jahr lief und schon rund 60 Millionen Impfdosen verabreicht wurden, mussten nun Millionen Impfungen nachträglich elektronisch bescheinigt werden – ein „Parade-Beispiel für den Digital-Rückstand“, so das Urteil des Steuerzahler-Bundes. Wie hoch die Gesamtkosten ausgefallen sind, könne laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erst beantwortet werden, wenn alle Abrechnungsdaten vorliegen, schreib der BdSt. „Klar ist hingegen: Wäre die elektronische Patientenakte mit elektronischem Impfpass von Anfang an im Einsatz gewesen, hätten uns viel Aufwand, Ärger und Ausgaben erspart bleiben können, denn die Impfungen hätten sofort vor Ort vermerkt und später einfach elektronisch zur Ausstellung eines digitalen EU-Impfzertifikats übermittelt werden können.“
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