Brandenburg: Kontakte verboten – was jetzt verboten und erlaubt ist

Brandenburg bleibt daheim. Wegen der Corona-Krise hat das Bundesland das öffentliche Leben heruntergefahren. Welche Regelungen gelten genau und was hat sich geändert?

Brandenburg ist im Corona-Krisenmodus: Für alle rund 2,5 Millionen Einwohner gelten seit diesem Montag noch einmal verschärfte Regeln für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung. Darauf hatten sich Bund und Länder geeinigt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus noch stärker abzubremsen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) appellierte an die Bürger: "Es ist notwendig, dass sich alle daran halten!" Eine Übersicht:

Wie viele Menschen sind in Brandenburg haben sich mit Corona infiziert?

In Brandenburg waren laut Gesundheitsministerium 443 Menschen infiziert, ein Kranker ist bisher gestorben.

Surftipp: Infizierte im Landkreis: Die aktuellen Zahlen für alle Kreise in Deutschland 

Was ist in Brandenburg beim Rausgehen verboten, was ist noch erlaubt?

Wer aus dem Haus geht, darf das auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und in Grünanlagen grundsätzlich nur noch mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder mit einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört.

Generell gilt ein Betretungsverbot, es gibt aber Ausnahmen, um das Haus zu verlassen. Diese gilt für folgende:

  • Wer arbeitet,
  • wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss,
  • wer Lebenspartner, Ältere oder Kranke besucht,
  • Kinder oder Menschen begleitet, die Unterstützung brauchen,
  • wer dringende Termine bei Behörden oder Gerichten hat und
  • wer Blut spendet.
  • Wer Vater wird und ist, darf die Geburtsstation besuchen.
  • Wer Sport treibt oder sich an frischer Luft bewegen will, darf auch raus.

Notwendig ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Welche Läden haben noch geöffnet?

Supermärkte, Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf und Waschsalons – diese Geschäfte dürfen noch öffnen. Für sie gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Verkäufer und Kunde.

Restaurants dürfen noch nur öffnen, wenn sie Waren nach telefonischer oder elektronischer Bestellung oder im Drive-in liefern oder zum Abholen bereitstellen.

  • Offen sind auch Rastanlagen an Autobahnen.
  • Geschlossen haben Bars, Clubs, Diskos, Kinos, Theater, Museen, Konzerthäuser, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Schwimmbäder und Fitnessstudios.

Was ist mit Besuchen kranker Angehöriger oder von Verwandten im Pflegeheim?

Generell gilt ein Besuchsverbot für Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen.

Es gibt Ausnahmen: Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag von einer nahe stehenden Person Besuch bekommen für eine Stunde, wenn sie keine Atemwegsinfektionen hat. Schwerstkranke dürfen nahestehende Besucher empfangen – vor allem etwa zur Sterbebegleitung. Die Beschränkung gilt nicht für Hospize.

Was hat sich im Vergleich zur ersten Regelung geändert?

Die erste Verordnung der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus vom 17. März sah ein Versammlungsverbot von mehr als 50 Menschen vor, für weniger als 50 Menschen mussten Kreise und kreisfreie Städte kontaktiert werden. Friseure durften noch öffnen, sie waren in der Liste mit Ausnahmen enthalten, dies gilt nicht mehr.

Geht das Land weiter als die Vereinbarung von Bund und Ländern?

Trotz einer gemeinsamen Bund-Länder-Vereinbarung für Kontaktverbote haben die Länder unterschiedliche Regelungen. So gelten in Bayern strengere Ausgangsbeschränkungen. Brandenburg hat seine Vorgaben anders formuliert.

In der Bund-Länder-Vereinbarung heißt es zum Beispiel, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Brandenburg schreibt in seiner Verordnung: «Das Betreten öffentlicher Orte wird (…) untersagt.» Danach folgen allerdings die Ausnahmen.

Wie lange gilt die Regelung?

Das Kontaktverbot gilt vorerst bis zum 5. April, alle weiteren Punkte etwa zu Ladenschließungen zunächst bis zum 19. April.

Welche finanzielle Hilfen bietet das Land?

Brandenburg plant einen Rettungsschirm von einer halben Milliarde Euro per Kredit, dafür soll der Landtag in der kommenden Woche die Weichen stellen. Ein Soforthilfeprogramm sieht schon jetzt Zuschüsse zwischen 9000 und 60 000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler vor, um eine akute Existenzgefährdung zu verhindern. Die Hilfe richtet sich nach der Zahl der Erwerbstätigen (bis zu 100). Ab Mittwoch sind Anträge möglich. Ein Fonds von 7,5 Millionen Euro steht bereit.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Die Landesregierung hat ein neues Bürgertelefon eingerichtet unter der Nummer +49 331 8665050 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Viele Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte bieten auch Hotlines an. Wer den Hausarzt nicht erreichen kann, dem kann die Kassenärztliche Vereinigung unter 116 117 weiterhelfen, wohin man sich im Fall einer akuten Erkrankung wenden kann.

Die Rufnummern 110 und 112 sind Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen vorbehalten. Unternehmen können sich unter +49 331 730 61 222 über Hilfen informieren. Auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de informiert die Landesregierung.

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