Ärzte dürfen jetzt auch Moderna bestellen
In der kommenden Woche dürfen Ärztinnen und Ärzte erstmals auch den COVID-19-Impfstoff von Moderna bestellen. Darüber informiert die KBV. Grund ist, dass die meisten Impfzentren im Oktober schließen und die dort begonnenen Impfserien in den Praxen vollendet werden sollen.
Ab Oktober dürfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch den COVID-19-Impfstoff von Moderna (Spikevax®) verimpfen. Bis kommenden Dienstag, den 21. September, können sie die Vakzine erstmals regulär in den Apotheken bestellen. Das geht aus dem „Praxisnachrichten“-Newsletter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Ausgeliefert wird der Impfstoff folglich erstmals in der Woche vom 4. bis 10. Oktober, gemeinsam mit den Präparaten von Biontech/Pfizer, Janssen und AstraZeneca. Hintergrund ist, dass die meisten Impfzentren im Oktober planmäßig den Betrieb einstellen werden. Dort begonnene Impfserien sollen in den Praxen abgeschlossen werden.
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Spikevax® ist für Personen ab zwölf Jahren zugelassen und kann ebenso wie der Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer für Auffrischimpfungen verwendet werden. Der Impfabstand zwischen Erst- und Folgeimpfung beträgt nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vier bis sechs Wochen. Eine Mehrdosendurchstechflasche (Vial) von Spikevax® enthält zehn Dosen zu je 0,5 ml. Es ist keine Rekonstitution notwendig. Der Impfstoff ist nach dem Auftauen gebrauchsfertig. Er darf nicht geschüttelt oder verdünnt werden. Ungeöffnet ist Spikevax® im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C maximal 30 Tage haltbar. Innerhalb dieses Zeitraums können bis zu zwölf Stunden für den Transport genutzt werden.
Impfstoff von Biontech/Pfizer länger haltbar
Eine Neuerung gibt es laut KBV auch beim Impfstoff von Biontech/Pfizer: „Der Pharmakonzern weist in seiner aktualisierten Fachinformation eine längere Haltbarkeit aus“, schreibt die Bundesvereinigung. „Statt bislang sechs Monate kann der Impfstoff bis zu neun Monate in der Ultratiefkühlung gelagert werden. Dies gilt auch für bereits ausgelieferte Vials. So sind beispielsweise Produkte mit einem Haltbarkeitsdatum 31. Oktober 2021 nun bis 31. Januar 2022 haltbar und damit auch verwendbar.“
Keine Höchstmengen, nur ein Rezept
Es gibt auch für die kommende Woche nach Angaben der KBV wieder keine Vorgaben zu den Bestellmengen. „Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen sowie für Auffrischimpfungen benötigen“, heißt es in den „Praxisnachrichten“. Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt demnach nur noch auf einem Rezept. „Eine Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ist nicht erforderlich. Ärzte geben lediglich die Gesamtzahl der Dosen je Impfstoff an.“
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