Coronavirus: Französische Arzneimittelbehörde warnt vor Hydroxychloroquin

Frankreichs Behörde für Arzneimittelsicherheit (ANSM) warnt seit dem gestrigen Montag vor möglichen Nebenwirkungen des Malariamittels Hydroxychloroquin und des HIV-Medikaments Kaletra bei Covid-19-Erkrankten. Auch deutsche Kardiologen haben bereits gewarnt – vor allem vor dem kombinierten Einsatz von Chloroquin mit Azithromycin.

Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit informierte erst kürzlich darüber, dass die zentrale Beschaffung von chloroquinhaltigen Arzneimitteln, des antiviral wirksamen HIV-Therapeutikums Kaletra® (Lopinavir, Ritonavir) sowie weiterer in Japan zugelassener Arzneimittel zur Behandlung infizierter COVID-19 Patienten mit schweren Verlaufsformen in Deutschland eingeleitet wurde. Doch auch, wenn nach derzeitiger Expertenmeinung die genannten Wirkstoffe potenzielle Therapieoptionen gegen COVID-19 darstellen würden, wurde dennoch betont: Bei einer COVID-19-Therapie handelt es sich um einen individuellen Heilversuch ohne klinische Wirksamkeitsnachweise. 

Der Einsatz sollte daher vorrangig bei schweren Verlaufsformen erwogen und patientenindividuell unter sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses erfolgen. Der STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger) informiere über mögliche Therapieoptionen und könne bei der Wahl geeigneter Therapien unterstützen. 

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Seit dem vergangenen Montag warnt nun die ANSM vor möglichen Nebenwirkungen des Malariamittels Hydroxychloroquin und des HIV-Medikaments Kaletra bei Covid-19-Erkrankten. „Einige wenige Fälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen wurden gemeldet und werden derzeit analysiert“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) die Mitteilung der ANSM vom Montagabend. 

Keine Verschreibung durch niedergelassene Ärzte

Die Behörde betonte, dass die Medikamente unter keinen Umständen als Selbstmedikation oder auf Verschreibung eines niedergelassenen Arztes eingenommen werden dürften. Auch die Ärzte sollen sich die Medikamente nicht selbst gegen COVID-19 verordnen. „In diesem Zusammenhang fordern wir die Verantwortung eines jeden, unnötige Krankenhausaufenthalte aufgrund des Missbrauchs dieser Medikamente zu vermeiden“, schreibt die ANSM.

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