Landgericht Essen will kein Hauptverfahren gegen PTA von Peter S. eröffnen
Die Richter in Essen sehen keine ausreichenden Beweise gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S.: Die Richter entschieden sich, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Hiergegen geht nach Informationen von DAZ.online nun die Staatsanwaltschaft vor.
Im Oktober 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere PTA des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. erhoben: Sie warf ihnen vor, Arzneimittel hergestellt zu haben, „die durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert und die gefälscht waren“ – nämlich erheblich unterdosiert. Dabei hätten sie als Mitglied einer Bande gehandelt, „die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat“. Eine der Frauen ist rund 60 Jahre alt, die andere Mitte 30.
Doch das Landgericht Essen entschied sich nun gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden Frauen. Das Gericht ist nicht überzeugt, dass anhand der vorgefundenen Beweismittel eine Zuordnung der Infusionsbeutel zu den Angeklagten möglich ist. „In den jeweiligen Fällen ist die Kammer der Auffassung, dass der Tatnachweis nicht mit der erforderlichen Sicherheit geführt werden kann“, sagt der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. Der Grund sei insbesondere, dass die PTA von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben. „Wenn die Angeklagten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eingeräumt hätten, dass sie für die Herstellung der Infusionsbeutel verantwortlich sind, wäre es ein ganz anderes Ergebnis“, sagt der Sprecher.
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Gericht sieht die Beweislage als zu dünn
Bei der Razzia in der Apotheke, bei der Ende 2016 auch S. festgenommen wurde, stellten die Ermittlungskräfte zahlreiche unterdosierte Infusionsbeutel sicher, die laut ihrer Kennzeichnung von den beiden Frauen hergestellt worden sein sollen. Die 60-jährige Angeklagte soll 18 unterdosierte Präparate angefertigt haben, die 34-jährige zwei.
Hauptbeweismittel dafür, wer die Beutel hergestellt hat, waren Herstellungsprotokolle. Auf diesen waren Kürzel verschiedener Mitarbeiter vorgedruckt und es jeweils mit einem Kreis markiert, wer den Beutel hergestellt hat. Doch nach Aussagen von Zeugen war diese Zuordnung in der Bottroper Apotheke oftmals nicht korrekt durchgeführt worden – so dass das Gericht jetzt die Beweislage als zu dünn ansah.
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