Bundesländer sind nicht beteiligt an Überwachung der EU-Versender
Wer überwacht die niederländischen EU-Versender DocMorris und Shop Apotheke? Nicht nur der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange kümmert sich derzeit um diese Frage. Aktuelle Recherchen von DAZ.online zeigen, dass die Überwachung der Versandkonzerne auch bei den Aufsichtsbehörden der Bundesländer schon länger ein Thema ist. Demnach haben sich die Länder darüber ausgetauscht, ob die niederländischen Konzerne eine Überwachungsbestätigung bei den Behörden angefragt haben. Doch die Umfrage zeigte, dass kein einziges Land angefragt wurde und somit auch nicht aktiv geworden ist.
Schon seit Jahren beschweren sich die Apotheker über die für EU-Versender geltenden Regelungen zur Überwachung. Konkret geht es um Sonderregelungen im niederländischen Recht für „Grensapotheken“. Die niederländische Arzneimittelaufsicht erklärt auf ihrer Internetseite, dass unter gewissen Bedingungen „Abweichungen von der niederländischen Rechtsnorm bei der Überwachung von Grenzapotheken“ zugelassen werden. „Grenzapotheken“ sind demnach solche Apotheken, die hauptsächlich grenzüberschreitend beliefern. Solche Apotheken könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen, da sie nach den Gesetzen und Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten, heißt es weiter.
Solche Ausnahmen von der Überwachung können laut der Behörde aber nur erteilt werden, wenn „die Apotheke den Gesetzen und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem der Patient lebt“. Das könne beispielsweise durch eine „schriftliche Erklärung“ einer zuständigen Behörde erfolgen. Ob, in welcher Frequenz und von wem DocMorris und Shop Apotheke letztlich überwacht werden, ist aber völlig unklar – die Angaben der niederländischen Behörde sind allgemein gehalten und beziehen sich nicht ausdrücklich auf einzelne EU-Versender.
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Recherchen von DAZ.online zeigen aber, dass sich die Länder genau über die Frage der oben genannten schriftlichen Erklärung intensiv ausgetauscht haben. Anfang 2017 startete die Berliner Senatsverwaltung eine Umfrage unter allen Bundesländern zur Überwachung der EU-Versender. Anlass dafür war ein Brief der niederländischen Gesundheitsaufsicht, den die Berliner im Internet gefunden hatten und der sich an die niederländischen „Grenzapotheken“ richtete, also unter anderem an DocMorris. Ein Sprecher des Senats erklärt gegenüber DAZ.online den Inhalt des Briefes: „Es ging in dem Schreiben darum, dass die Grenzapotheken der niederländischen Aufsichtsbehörde eine schriftliche Erklärung von der zuständigen Behörde des Landes vorlegen sollten, in dem der [nicht-niederländische] Patient wohnt.“
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