Corona-Infektion! Keine Isolationspflicht mehr, aber drei Dinge müssen Sie tun

Schlägt das Coronavirus zurück? Die neue Eris-Variante (EG.5.1) bereitet ersten Krankenhäusern und Gesundheitsexperten Sorgen. Die Symptome ähneln denen der Omikron-Variante. FOCUS online sagt, was bei einer möglichen Infektion zu tun ist – und worauf man achten sollte.

Vor drei Monaten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus-Notstand aufgehoben. Seitdem haben viele Länder alle Maßnahmen aufgehoben. Gleichzeitig wird die Inzidenz kaum noch berechnet. Doch das Virus zirkuliert weiter. So breitet sich derzeit in Großbritannien die Virusvariante Eris aus. Dabei handelt es sich um eine Omikron-Subvariante, die nun die Zahl der Krankenhauseinweisungen in die Höhe schnellen lässt.

Die Symptome ähneln denen der Omikron-Variante – ohne größerer Ausnahmen. Zur Erinnerung: Omikron galt Ende 2021 als die weltweit vorherrschende Muntane.

Welche Symptome treten bei Eris auf?

Ähnlich wie bei anderen Covid-Virusvarianten treten in vielen Fällen folgende Symptome auf:

  • Halsschmerzen,
  • Heiserkeit,
  • Kopfschmerzen,
  • laufende oder verstopfte Nase,
  • lockerer Husten mit Auswurf,
  • Muskelschmerzen,
  • Niesen und
  • trockener Husten.

Zudem haben Betroffene Probleme Speisen zu riechen oder diese zu schmecken. Der Verlust des Geruchssinns trat besonders zu Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 auf.

Was tun bei Symptomen?

Zunächst Ruhe bewahren. Neben einer möglichen Corona-Infektion können auch einfache Erkältungssymptome die Ursache sein. Besonders bei der derzeitigen wechselhaften Wetterlage klagen viele Menschen über Unwohlsein.

Sämtliche Corona-Maßnahmen sind ausgelaufen. Für Haushalte besteht daher keine Isolations- oder Maskenpflicht. Zum Schutz anderer Personen wird jedoch empfohlen, die Infektion zu Hause auszukurieren und sich umgehend telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen.

Außerdem sollten Sie in Ihrem Haushalt nach einer FFP2-Maske suchen. Erste Arztpraxen in Bayern und Hessen informieren über Hinweisen am Eingang, dass Patienten bei möglichen Krankheitssymptomen eine FFP2-Maske im Wartebereich tragen sollen. Eine Verpflichtung gibt es dazu nicht, vielmehr gilt dann das Hausrecht.

Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft oder mit Ihrer Familie in einem Haus wohnen, sollten Sie regelmäßig Stoßlüften und Flächen desinfizieren.

Da keine Testpflicht mehr besteht, werden Betroffene auch kaum Coronatest in Apotheken oder Drogerien finden. Eine mögliche Ausbreitung einer Infektionswelle in einem Bundesland sollen ab Herbst Untersuchungen des Abwassers in Kläranlagen feststellen.

Bekomme ich eine telefonische Krankschreibung?

Eine entsprechende Regelung ist grundsätzlich ausgelaufen. Sie soll, nach Informationen von FOCUS online, im Herbst 2023 für die Grippewelle kurzfristig bis Anfang 2024 eingeführt werden.

Betroffene sollten sich deshalb umgehend mit ihrer Arztpraxis in Verbindung setzen. Per Videokonferenz kann sich der Arzt ein Bild von einer möglichen Corona-Infektion machen und über das weitere Vorgehen beraten.

Auch eine Krankschreibung ist in diesem Fall möglich. Der Patient sollte aber zumindest in der Praxis bekannt sein und seine Krankenversicherungskarte mitbringen.

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