NRW: COVID-19-Impfungen ab 2023 nur noch bei Ärzten und in Apotheken
COVID-19-Impfungen in Nordrhein-Westfalen sollen ab dem kommenden Jahr nur noch als Regelleistung von Arztpraxen und Apotheken erbracht werden. Die Impfzentren und mobilen Impfangebote sollen zum Jahresende auslaufen. Das hat die NRW-Landesregierung am heutigen Mittwoch festgelegt.
Wer sich in Nordrhein-Westfalen gegen das Coronavirus impfen lassen will, kann das ab dem kommenden Jahr voraussichtlich nur noch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken machen. Die dortige Landesregierung rechnet damit, dass 2023 grundsätzlich keine ergänzenden staatlichen Impfangebote mehr nötig sind. Daher seien ab dem 1. Januar 2023 keine stationären Impfangebote im Auftrag des Landes mehr vorgesehen, heißt es in einer Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums.
Die Kreise und kreisfreien Städte sollen ihre stationären oder mobilen Impfangebote je nach Bedarf nur noch bis zum Ende dieses Jahres vorhalten. Nur für den Fall, dass wider Erwarten erneut ergänzende staatliche Impfangebote notwendig würden, sollen die Kommunen sich darauf vorbereiten, kurzfristig mobil 250 Menschen je 100.000 Einwohner:innen pro Woche impfen zu können. Diesem bis Ende März befristeten Plan muss der Landtag zustimmen.
Laumann: Zeit für den Übergang in die Regelversorgung
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte dazu: „In den vergangenen zwei Jahren haben die kommunalen Impfangebote einen extrem wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet. Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Apothekerinnen und Apothekern haben sie es möglich gemacht, dass mittlerweile die deutlich überwiegende Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen gegen Corona geimpft ist.“ Laumann dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz. Doch schon jetzt werde der Impfbedarf größtenteils durch das Regelsystem gedeckt. „Im nächsten Jahr ist dann – solange nicht etwas Unvorhersehbares passiert – die Zeit gekommen, dass das Impfgeschehen komplett in die Regelversorgung übergeht“, so Laumann. Er appelliert nochmals an alle Bürger:innen, ihren Impfschutz zu überprüfen und sich bei den Ärztinnen und Ärzten oder Apothekerinnen und Apothekern beraten zu lassen.
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Auch Bayern hatte kürzlich schon den Übergang in die Regelversorgung angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Länder die staatlichen Impfangebote einstellen. Zumal nach derzeitiger Rechtslage die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes am 31. Dezember 2022 ausläuft. Damit entfällt zu diesem Zeitpunkt auch die Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Finanzierung der Impfzentren. Bislang sieht die Verordnung eine hälftige Finanzierung der Kosten durch Bund und Länder vor.
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