Die Mehrheit der Apotheken testet weiter

Seit einer Woche gelten bei den sogenannten Bürgertests neue Regeln. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde eingeschränkt. Das bringt neue Prüf- und Dokumentationspflichten für die testenden Apotheken mit sich. Zudem gibt es auch noch weniger Geld. Die meisten Apotheken machen aber den Ergebnissen unserer Umfrage zufolge trotzdem weiter.

Testen Sie weiter auf SARS-CoV-2? Diese Frage haben wir unseren Leser:innen gestellt. Der Grund, warum der eine oder andere sein Testengagement infrage stellen könnte, ist die neue Testverordnung. Seit einer Woche ist sie nun in Kraft. Neben einer abgesenkten Vergütung – zuvor erstattete der Bund noch 11,50 Euro je PoC-Test, jetzt sind es nur noch 6,50 Euro bzw. 9,50 Euro – kommen auf die Testenden neue Prüf- und Dokumentationspflichten zu. Schließlich gilt es jetzt in Erfahrung zu bringen, ob der oder die Testwillige überhaupt noch für einen kostenfreien Test qualifiziert ist, ob ein Eigenanteil zu leisten oder der Test gar ganz aus eigener Tasche zu zahlen ist. Kurz zusammengefasst gibt es also weniger Geld für mehr Arbeit.

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Die Mehrheit der Apotheken will aber trotzdem weiter testen. So haben 220 von 414 Teilnehmenden unserer nicht repräsentativen Umfrage angegeben, auch unter den neuen Bedingungen testen zu wollen. 87 erklärten hingegen, das Testen nun bleiben zu lassen. 59 testen nach eigener Aussage ohnehin nicht mehr und 48 haben überhaupt noch nie getestet.

Mittlerweile scheinen auch kurzzeitige Irritationen um die Abrechnung beseitigt zu sein. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung drohte nach Bekanntwerden der Testverordnung, die Kassenärztlichen Vereinigungen würden Bürgertests nicht mehr abrechnen und keine Auszahlungen an die testenden Leistungserbringer vornehmen. KBV-Vorstände und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben sich aber mittlerweile auf ein Verfahren geeinigt. 

KVen rechnen weiter ab

Aufgabe der KVen wird es nun sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. Nach der Auszahlung der Beträge werden die KVen die Daten der Testzentren an den Bund weitergeben. Danach werden die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.

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