Nachweise nötig. In Listen eintragen. Bezahlung vor Ort – so kompliziert werden in Zukunft die Corona-Bürgertests

Wer einen Corona-Schnelltest in einem Testzentrum vornehmen lässt, muss dafür ab Juli in der Regel drei Euro bezahlen. Dies sieht die neue Testverordnung vor, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin vorstellte. Nur für Kleinkinder, besonders gefährdete Gruppen und beim Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Bürgertests kostenlos bleiben. Gewerkschafter und Patientenvertreter reagierten mit Kritik.

Lauterbach begründete die Änderung mit den hohen Kosten für den Bundeshaushalt, die derzeit bei rund einer Milliarde Euro pro Monat lägen. "Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten", sagte der Minister, der sich demnach mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf die Neuregelung einigte. Lauterbach zufolge werden die Kosten für den Bund durch die Bürgertests bis Jahresende nun noch mit 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Ohne die Änderung wären es demnach fünf Milliarden Euro gewesen.

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Die neue Testverordnung im Überblick:

Gratis-Tests: Kostenlose Schnelltests sollen weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, erläuterte Lauterbach. Darunter sind auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man berechtigt ist – etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten.

Drei-Euro-Tests: Mit drei Euro Zuzahlung sollen Tests demnach in weiteren Fällen zu haben sein. Zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten, bei einer Warnung auf der Corona-App. Auch für diese bezuschussten Tests soll man sich in der Teststelle in eine Liste eintragen und den Testanlass begründen müssen.

Die Bezahlung: Bürgerinnen und Bürger können die drei Euro in der Teststelle oder Apotheke ganz normal bar oder per Karte bezahlen. Für die Anbieter soll der "Erstattungspreis" von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt werden: Zu den drei Euro kommen also noch 6,50 Euro vom Bund. Die Länder hätten die Möglichkeit, den Anteil der Bürger an den Tests zu übernehmen, sagte Lauterbach. Dies sei auch eine Möglichkeit, etwa auf größere Corona-Ausbrüche zu reagieren. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte: "Ich würde mich sehr freuen, wenn sich die Länder an den Kosten beteiligen und so kostenfreie Bürgertests ermöglichen."

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Corona-Spurensuche: "Wir wollen durch die Bürgertests Infektionsketten auch in Zukunft durchbrechen", sagte Lauterbach. Dafür sei man mit dem neuen Konzept gut gerüstet. Damit werde nun auch das Netz der Teststellen erhalten. Es sei damit zu rechen, dass die Zahl der Bürgertests sinke. Tests ganz ohne Anlass würden aber auch nicht empfohlen.

Kontrollen: Das neue Konzept soll auch auf diverse Fälle von Abrechnungsbetrug mit den lukrativen Tests reagieren. Dafür soll unter anderem die Kontrollfrequenz erhöht werden, wie Lauterbach sagte – etwa um Testzentren, die fast nur negative Tests abrechnen, schneller aufzuspüren.

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Kritik an Ende der Gratis-Tests

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel forderte die Länder zum Handeln auf. "Infektionsschutz darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Hier müssen die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und die drei Euro übernehmen", erklärte sie in Berlin. Auch wenn vulnerable Gruppen von der Zahlungspflicht ausgenommen seien, würden Menschen mit niedrigen Einkommen durch die Neuregelung zusätzlich belastet.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich in einer ersten Stellungnahme nicht zu einer möglichen Kostenübernahme. Er forderte allerdings, dass auch pflegenden Angehörigen kostenfreie Tests ermöglicht werden. "Es kann nicht sein, dass ein pflegender Angehöriger drei Euro bezahlen soll, wo er doch die Alten- und Pflegeheime entlastet", erklärte Holetschek in München.

Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, verwies auf Zuhause lebende Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese von den kostenlosen Tests auszunehmen, "ist ein schwerer Fehler", warnte er. "Die Regierungschefs der Länder sind gefordert, den Fehler durch eine Kostenübernahme für diese besonders gefährdeten Menschen zu revidieren."

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