Zertifikate-Sperrungen nur im Ausnahmefall?

Die Meldung zu gesperrten Impfzertifikaten sorgt derzeit für Unruhe in den Apotheken. Der Deutsche Apothekerverband wiegelt nun ab und spricht von einem „konkreten Einzelfall“ – also einer einzelnen Apotheke, deren Zertifikate gesperrt wurden. Allerdings scheinen schon mehrere Apotheken mit gesperrten Impfzertifikaten konfrontiert worden zu sein.

Eine neue Funktion der Corona-Warn-App ermöglicht es jetzt, digitale Impfzertifikate von bestimmten Apotheken zurückzurufen und in der Corona-Warn-App (CWA) als ungültig zu kennzeichnen. Hintergrund ist laut dem CWA-Team, dass es in der Vergangenheit „einige wenige Apotheken“ gab, die gefälschte Impfzertifikate herausgegeben haben. Zertifikate der betroffenen Apotheken seien daraufhin zurückgerufen worden. Mit einem sogenannten Hotfix könne die CWA nun die Zertifikatskennung aller Zertifikate kontrollieren und prüfen, ob das Zertifikat von einer entsprechenden Apotheke ausgestellt wurde. Ist das der Fall, werde es als ungültig dargestellt. Auch bei der Kontrolle mit der CovPassCheck-App werde ein zurückgerufenes Zertifikat entsprechend als ungültig angezeigt. Das führe allerdings dazu, dass alle CWA-Nutzer:innen, die ein Zertifikat aus der entsprechenden Apotheke bekommen haben, betroffen sind – auch, wenn ihr Zertifikat gültig und echt ist.

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Wie die Apothekerkammer Berlin jetzt informiert, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) zu den Berichten über allgemeine Sperrungen von digitalen Impfzertifikaten, insbesondere in der CovPass-App, mitgeteilt, dass diese Informationen „abschließend nicht korrekt“ seien. Es handele sich um einen konkreten Einzelfall, in dem die ausgestellten Zertifikate einer einzelnen Apothekenbetriebsstätte, gegen die im Zusammenhang mit der illegalen Ausstellung digitaler Impfzertifikate ermittelt werde, gesperrt worden seien.

Im Blick hat man mutmaßlich den Fall einer Münchener Apotheke, in dem eine Apothekenmitarbeiterin an einer größeren Fälschungsaktion beteiligt gewesen sein soll. „Aufgrund des Verdachtsfalls und nach Abstimmung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem RKI und der ABDA, seien für diesen konkreten Einzelfall, unter Einbindung des Apothekeninhabers, alle ausgestellten Zertifikate gesperrt worden“, heißt es. Laut DAV sind derzeit „keine Maßnahmen geplant, die bei einzelnen Fehlausstellungen von COVID-19-Zertifikaten sowie Genesenenzertifikaten eine Sperrung aller von der Betriebsstätte ausgestellten Zertifikate nach sich ziehen“. Entsprechende Informationen sollen auch im Verbändeportal „mein-apothekenmanager.de“ platziert werden.

Nach Informationen der DAZ sind allerdings bereits einige Apotheken von Kund:innen mit gesperrten Zertifikaten konfrontiert worden – und es liegt nicht nahe, dass diese ihre Zertifikate aus der Münchener Apotheke hatten. 

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