QR-Codes sollen Kassenbons kürzer werden lassen
Anfang 2020 trat in Deutschland die Bonpflicht in Kraft. Seitdem muss jedem Kunden ein Kassenbeleg ausgehändigt werden. Nun existiert eine neue Regelung, die vorsieht, dass nicht mehr alle Pflichtangaben für Menschen lesbar sein müssen. Alternativ sollen QR-Codes die Kassenbons kürzer werden lassen. Die Bundesregierung kalkuliert mit jährlichen Einsparungen von rund 108.000 km Papier sowie 2,1 Millionen Euro.
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) trat am 1. Januar 2020 in Kraft, und mit ihr wurde bekanntlich die sogenannte Bonpflicht eingeführt. Seitdem sind Händler verpflichtet, Kunden „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall“ einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Die Belege können dabei in Papierform oder elektronisch als standardisiertes Datenformat ausgegeben werden. Während aktuell noch vor allem Papierbelege im Umlauf sind, sollen in Zukunft – auch aus Gründen der Nachhaltigkeit – vorrangig elektronische Belege existieren.
Ende Juni 2021 stimmte der Bundesrat nun einer Änderungsverordnung der KassenSichV zu. Die für Apotheken relevanteste Regelung dürfte sein, dass nun auch QR-Codes alle Informationen über die Pflichtangaben beinhalten dürfen. Damit würden die in für Menschen lesbare Form ausgedruckten Zeilen auf den Bons entfallen können. Die Bundesregierung verspricht sich davon, dass Papierbelege deutlich verkürzt und somit Kosten sowie Ressourcen gespart werden. Wörtlich heißt es dazu in der Begründung zur Verordnung:
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