Wie werden die COVID-19-Impfstoffe verteilt?

Während manch eine Apotheke die volle Anzahl der von ihr georderten COVID-19-Impfstoffe erhält, erfahren andere Betriebe massive Kürzungen ihrer Bestellungen. Wie passt das zusammen? DAZ.online hat beim Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels nachgefragt, anhand welcher Kriterien die Verteilung der Impfstoffe erfolgt.

12 von 12, 4 von 40 oder 3 von 8: Unter den Apotheken variiert der Anteil der tatsächlich gelieferten an den bestellten COVID-19-Impfdosen stark. Viele Kolleg:innen wundern sich, wie solche extremen Unterschiede zustande kommen. DAZ.online hat den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) gefragt: Nach welcher Systematik werden die Impfstoffe verteilt?

Den Angaben zufolge spielen dabei zwei Schlüssel eine Rolle: Zunächst verteilt der Bund die verfügbaren Mengen an COVID-19-Impfstoffen auf die Mitgliedsunternehmen des Phagro, schreibt der Verband. „Die jeweilige Zuteilungsmenge variiert dabei abhängig von den wöchentlich zur Verfügung stehenden Gesamtmengen und notwendigen Ab- und Aufrundungen, die aufgrund der sehr großen Gebindeeinheiten vorgenommen werden.“ Wie DAZ.online aus Großhandelskreisen erfuhr, richtet sich die Aufteilung nach den jeweiligen Marktanteilen der Pharmagroßhändler. Die Berechnung der Marktanteile beruht demnach auf Daten des Informationsdienstleisters IQVIA.

Die Großhandlungen wiederum müssen sich laut Phagro bei der Belieferung der Bundesländer und der Verteilung der Impfstoffe nach einem vom Bund vorgegebenen Bevölkerungsschlüssel der Länder richten. Es erfolge eine gleichmäßige Aufteilung der zur Verfügung stehenden Kontingente auf die bestellenden Apotheken eines Bundeslands, soweit einem Mitgliedsunternehmen des Phagro oder einem Partnergroßhändler nicht genug Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung steht, um alle vorliegenden Bestellungen der Apotheken eines Bundeslandes zu bedienen. Mit Blick auf die knappen Impfstoffmengen ist davon auszugehen, dass das aktuell sehr häufig der Fall ist.

Was der Verteilmechanismus nicht berücksichtigt

Neben den verfügbaren Mengen, dem Marktanteil des ausliefernden Großhändlers und dem Bevölkerungsschlüssel der Länder dürfte letztlich auch entscheidend sein, wie viele Apotheken tatsächlich bei einem konkreten Großhändler bestellen. Denn Apotheken sollen die Impfstoffe nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bei ihrem Hauptlieferanten beziehen. Hat dieser nun zum Beispiel einen relativ hohen Marktanteil, wird aber – etwa aufgrund seiner Konditionen – von vergleichsweise wenigen Apotheken als Haupt-, sondern eher als Zweitlieferant genutzt, bleibt für die dort bestellenden Apotheken mehr Impfstoff übrig.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist, wie viele Bestellungen von Ärzt:innen bei den Kunden eines spezifischen Großhändlers eingehen. Apotheken, die keine Praxen mit Sprechstundenbedarf beliefern oder deren Ärzt:innen sich nicht an der Nationalen Impfkampagne beteiligen, beziehen naturgemäß keinen Impfstoff, sodass mehr für die anderen Betriebe abfällt. Hat ein Großhändler in einem Bundesland viele Kunden, die keinen Impfstoff bei ihm bestellen, profitieren die anderen Apotheken, die diesen Großhändler als Erst- und damit Impfstofflieferanten gewählt haben. Es sind also viele Konstellationen denkbar, die sich auf die Verteilung der Impfstoffe auswirken können, aber im Verteilmechanismus unberücksichtigt bleiben.

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