Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zur Rose-Chef Oberhänsli
Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Thurgau hat offenbar Anklage gegen den Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli erhoben. Das geht aus Schweizer Medienberichten und einer Mitteilung des Pharmahandelskonzerns hervor. Den Berichten zufolge geht es um zwei verschiedene Geschäftsmodelle, die der Konzern schon vor einigen Jahren nach Gerichtsurteilen einstellen musste. Konkret betroffen sind das ehemalige OTC-Versandmodell und eine Ärzte-Vergütung von Zur Rose.
Im ersten Fall handelt es sich um ein OTC-Verordnungsmodell, das Zur Rose 2011 eingeführt hatte. Zur Erinnerung: In der Schweiz dürfen nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand von Rx-Präparaten auf Rezept ist also zugelassen. Der OTC-Versand hingegen ist nur stark eingeschränkt erlaubt. Denn Versandhändler dürfen nur OTC-Medikamente verschicken, wenn ihnen ein Rezept eines Mediziners vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern ZurRose versuchte damals, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Zur Rose hatte für dieses telemedizinische Verfahren ein externes Unternehmen beauftragt. Das Bundesgericht hatte diesen Trick im September 2015 jedoch verboten. „Noch gleichentags hat Zur Rose den OTC-Versand eingestellt“, schreibt der Konzern in einer Mitteilung.
Der zweite Vorwurf dreht sich um ein Vergütungsmodell des Konzerns für Mediziner. Vor einigen Jahren vergütete der Konzern Ärzte dafür, wenn sie E-Rezepte statt Papierrezepten ausstellten. Laut Zur Rose-Mitteilung ergaben sich dadurch Einsparungen, die der Konzern zu mehr als 80 Prozent den Krankenversicherungen „und damit den Prämienzahlern in Form von Vergünstigungen zugute“ kommen ließ. Die Einsparungen ergaben sich dadurch, dass Zur Rose auf Apothekenhonorare für Bezugs- und Medikamenten-Checks verzichtete. Konzernangaben zufolge lagen die Einsparungen für das Gesundheitssystem in den vergangenen zehn Jahren kumuliert bei rund 100 Millionen Franken. Am 7. Juli 2014 untersagte das Bundesgericht Zur Rose, die Ärzte für die elektronische Erfassung von Rezeptdaten zu entschädigen. „Gleichentags hat Zur Rose die Entschädigungen eingestellt“, erklärt der Konzern.
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Schweizer Medienberichten zufolge hatte damals der Apothekerverband Pharmasuisse gegen die Geschäftsmodelle geklagt und in beiden Fällen Recht bekommen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren offenbar nun zu den Akten legen, weil Zur Rose die Geschäftsmodelle inzwischen aufgegeben hat. Doch Pharmasuisse wehrte sich nun erfolgreich dagegen. Sowohl der Apothekerverband als auch die Staatsanwaltschaft waren für eine Anfrage am heutigen Sonntag nicht zu erreichen.
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