Mand/Meyer: Keine Systemerhaltung ohne neues EuGH-Verfahren

Jedegesetzgeberische Maßnahme, die das deutsche Arzneimittelversorgungssystem mitunabhängigen öffentlichen Apotheken sichern soll, mündet in ein europarechtlichesVerfahren. Diese Erkenntnis gewinnen die Apothekenrechtsexperten Dr. Elmar Mandund Prof. Dr. Hilko J. Meyer in ihrem jüngsten Gutachten zumApotheken-Stärkungsgesetz. Demnach wäre das politische Ziel der Gleichpreisigkeitnicht vereinbar mit einem Gesetz, das die Rechtsposition der EU-Kommissionanerkennt.

Dr. Elmar Mandund Prof. Dr. Hilko J. Meyer zeigen in ihrem jüngsten Gutachten für die Apothekerkammern und-verbände Nordrhein und Westfalen-Lippe eklatante Schwächen imReferentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz auf. Die Gutachter machendeutlich, dass der Wortlaut der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht zu derbeabsichtigten Gleichpreisigkeit führen würde, nicht einmal beiRx-Arzneimitteln zulasten der GKV. Als entscheidend dafür sehen Mand undMeyer die geplante Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG, der klarstellt,dass die Preisbindung auch für ausländische Versender gilt. Damit würde diegeplante Bezugnahme im Sozialrecht auf ein verändertes Arzneimittelpreisrechtverweisen, das gerade nicht mehr auf ausländische Versender anzuwenden wäre. DasGesetz würde damit nicht das leisten, was es gemäß seiner Begründungverspricht.

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Auslandsgeltungaller neuen Regeln bezweifelt

Mandund Meyer argumentieren überzeugend, dass auch die anderen geplanten neuenRegelungen nicht mehr für Ausländer gelten würden, sofern sie nichtausdrücklich auch auf Ausländer bezogen werden. Dieses Problem sehen Mand undMeyer beispielsweise beim geplanten Verbot für die Krankenkassen, Patienten aufbestimmte Apotheken zu verweisen, und bei den geplanten Schutzregeln für dasE-Rezept. Sie vermissen eine Regelung, nach der das Verbot des Makelns vonE-Rezepten auch für ausländische Versandapotheken und Internetplattformengelten soll. 

ImMittelpunkt der Kritik steht der Plan, § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG zu streichen.Gemäß der Begründung des Referentenentwurfs erkennt die Bundesregierung mitdieser Streichung die Position der EU-Kommission zur Preisbindung an.Möglicherweise ist dies mit der Motivation des Gesetzgebers zu erklären, eineeuroparechtliche Auseinandersetzung vermeiden zu wollen.

Docheinem solchen Anliegen erteilen Mand und Meyer in ihrem Gutachten eine klareAbsage. Sie erklären dazu:

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