Dienstleistungen: Vergütung soll Niveau eines akademischen Heilberufs haben

In ziemlich genau sechs Wochen findet der DeutscheApothekertag statt – dieses Mal inDüsseldorf. Die Anträge zur Hauptversammlung liegen DAZ.online nun vor. Wenig überraschend drehen sich diese auch umdie pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Apotheken-Stärkungsgesetzfestgezurrt werden sollen. Allerdings geht es dabei weniger um Inhaltliches,sondern vor allem um Honorarfragen.

Wie aus den letzten Jahren gewohnt, sind die Anträge für den Deutschen Apothekertag, die der Redaktion in ihrer vorläufigen Fassung vorliegen, in fünf Blöcke unterteilt: Sicherstellung derVersorgung, Pharmazeutische Kompetenz, Digitalisierung, Rahmenbedingungen derBerufsausübung und Berufsständische Organisation. Erwartungsgemäß sind auch diehonorierten pharmazeutischen Dienstleistungen ein Thema. Und zwar ganz konkretdas Honorar. Dieses soll nämlich auf dem Niveau eines akademischen Heilberufserfolgen, so ist es in einem Leitantrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandsund der Apothekerkammer Nordrhein zu lesen. Wörtlich heißt es dort:  

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