Brandenburg lässt nicht locker – die Importförderklausel muss weg

Am heutigen Mittwoch will sich der Gesundheitsausschuss desBundesrates mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung(GSAV) befassen. Auf der Agenda steht auch ein Antrag aus Brandenburg zur Streichungder Importförderklausel. Damit bleiben die Brandenburger konsequent: Seit Bekanntwerdender sogenannten Lunapharm-Affäre macht sich die Landesregierung für den Fall desumstrittenen Kostensenkungsinstruments stark.

Die Importförderklausel aus §129 des SGB V ist am heutigen Mittwoch erneut Thema imBundesrat. Und zwar befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mitdiversen Änderungsanträgen zum GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung). Darunter ist nach Informationen des zuständigenGesundheitsministeriums auch ein Antrag aus Brandenburg, der die Streichung der Klausel fordert.

Über diesen Änderungsantrag sei in einemUnterausschuss des Gesundheitsausschusses, der zur Bearbeitung der zahlreichenGSAV-Änderungsanträgen konstituiert wurde, am vergangenen Mittwoch beraten worden.

Wegen Lunapharm: Karawanskij bleibt konsequent

Dem Gesundheitsausschuss im Bundesrat dürfte das Thema nochrelativ präsent sein. Erst vor wenigen Monaten hatte BrandenburgsGesundheitsministerin Susanna Karanwanskij (Linke) eine Bundesratsinitiativezur Abschaffung der Import-Klausel gestartet. Und zwar mit Erfolg: Am 14.12.fasste das Bundesrats-Plenum die entsprechende Entschließung.

Den Anlass für die Länderinitiative bildete die sogenannteLunapharm-Affäre. Seit dem Bekanntwerden des Skandals um den BrandenburgerHändler ist die dortige Landesregierung überzeugt: Der Nutzen der Regelung steht nicht im Verhältnis zu den potenziellen Risiken fürdie Arzneimittelsicherheit.

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